Dr. Christine Germer (Narkoseärztin und Rettungsmedizinerin) sowie Dagmar Cieslik (ehemalige Krankenschwester der Intensivstation) beleuchteten beim Treffen der Frauenhilfen aus Büddenstedt und Offleben wichtige praktische Fragen rund um Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Die etwa 55 Zuhörerinnen und Zuhörer erfuhren, wie wichtig es ist, mit den eigenen Angehörigen über Fragen rund um das eigene Lebensende zu sprechen. Vor allem ist es, neben einer ausgefüllten Patientenverfügung wichtig, dass die Angehörigen, z.B. die Kinder, einig darüber sind, welche lebensverlängernden Behandlungen die Eltern am Ende wünschen und welche nicht.
Weiterhin wurde den Besuchern der Veranstaltung deutlich, wie bedeutend es ist, eine sogenannte Vorsorgevollmacht auszufüllen - egal ob als alter Mensch oder als junger. Weder als Ehemann/ Ehefrau, Tochter/ Sohn, Patentante/ Patenonkel ist man juristisch dazu berechtigt, medizinische Entscheidungen oder Bankgeschäfte für einen schwer erkrankten Angehörigen zu treffen. Stattdessen kann dazu theoretisch ein gesetzlicher Betreuer eingesetzt werden, der dem Erkrankten vollkommen unbekannt ist. Mit einer - am besten notariell beglaubigten - Vorsorgevollmacht kann man eine oder mehrere vertraute Personen für den eigenen Krankheitsfall einsetzen, ohne dass ein unbekannter gesetzlicher Betreuer vom Amtsgericht dafür bestellt wird.
Beide Referentinnen versicherten, dass auch im Falle des Vorliegens einer Patientenverfügung und dem Unterlassen von weiteren lebensverlängernden Maßnahmen, die Patienten weiterhin genauso gut gepflegt würden wie andere Patienten auch.
Die Referentinnen ermutigten dazu, eine Patientenverfügung auszufüllen und eine Vorsorgevollmacht aufzusetzen. Im Zweifelsfall sind diese Dokumente für die behandelnden Ärzte eine wichtige Entscheidungshilfe zum weiteren Behandlungsprozess beim Auftreten einer schweren unheilbaren Krankheit. Sinnvoll sei es, in der Patientenverfügung eigene Anmerkungen zur persönlichen Lebenseinstellung zu machen – diese seien eine wichtige Orientierungshilfe für die behandelnden Ärzte.
Ein praktischer Hinweis zum Schluss: Die Patientenverfügung (diese ist ohne notarielle Beglaubigung gültig) ist am besten an einem Ort aufzubewahren, von dem auch die Angehörigen wissen, damit sie im Zweifelsfall schnell gefunden werden kann.
Nachrichtenansicht
02.05.2012
Kategorie: Gemeindeleben