Auch wenn wir nun schon vier Jahre fusioniert sind, gibt es immer wieder noch einmal etwas, was wir anpassen müssen, damit es in allen Dörfern der Kirchengemeinde gleich ist. So auch das Sterbeläuten um 9 Uhr.
In Reinsdorf wird schon seit vielen Jahren bei Bekanntwerden eines Trauerfalls auf Wunsch der Angehörigen geläutet, ganz gleich welcher Konfession der Verstorbene angehörte. In Offleben wird, spätestens seit die katholische Kirche geschlossen wurde, auch für verstorbene Katholiken geläutet. In Büddenstedt war dies bisher alles nicht der Fall.
Der Kirchenvorstand ist nach reiflicher Überlegung jedoch zu der Überzeugung gelangt, dass das Sterbeläuten weniger mit der Konfession eines Verstorbenen zu tun hat, als vielmehr als ein Aufruf zum Gebet für eben jenen Verstorbenen an alle Gemeindemitglieder zu verstehen ist. Darum hat der Kirchenvorstand im April einstimmig beschlossen, dass nun auch für Büddenstedt das sogenannte Sterbeläuten um 9 Uhr für Jedermann zu läuten ist. Dieses erfolgt aber nur auf Wunsch der Hinterbliebenen und nach Mitteilung des Bestattungsunternehmens bei der Küsterin oder im Pfarrbüro.
Anders allerdings verhält es sich mit dem Läuten der Kirchenglocken zu einer Trauerfeier. Hier sind unsere Küsterinnen angehalten, den Weg zur Begräbnisstätte nur für Kirchenmitglieder (in Offleben und Reinsdorf, r.-kath. und ev.-luth.) zu läuten.
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21.06.2019
Kategorie: Gemeindeleben